Allgemeine Geschäftsbedingungen Gasthaus zur Traube Balgach AG
1. Grundlegendes
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, und dem Gasthaus zur Traube Balgach AG als Betreiberin des Gasthauses.
Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.
Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen dem Gasthaus zur Traubes. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Balgach St. Gallen Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht.
Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerischen Rechts zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz das Gasthaus zur Traube.
3. Definitionen
Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch Post und E-Mail Nachrichten.
Vertragspartner sind der Gast und dem Gasthaus zur Traube Balgach AG.
4. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich
Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Seminarräumen, Flächen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes oder konkludent zustande.
Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Gasthaus zur Traube Balgach AG verbindlich.
Vertragsänderungen werden für das Gasthaus zur Traube erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gasthaus zur Traube.
5. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Gastes.
Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.
Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Zimmer im Gasthaus zur Traube verfügbar sein, so muss das Gasthaus zur Traube den Gast rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Gasthaus zur Traube einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten.
Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Gasthaus zur Traube. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, so hat das Gasthaus zur Traube vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.
6. Nutzungsdauer
Vorbehältlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Räume ab 10.00 Uhr des vereinbarten Anreisetags bis 12.00 Uhr des Abreisetages zu nutzen.
Bei einer Anreise nach 22.00 Uhr, muss das Gasthaus zur Traube am Anreisetag bis spätestens 13.00Uhr telefonisch oder schriftlich vom Gast über die spätere Anreise orientiert werden, damit der Self Check in Vorbereitet ist.
Bei einer verspäteten Freigabe des Zimmers durch den Gast von 3h Stunden und mehr kann das Gasthaus zur Traube für die vertragsüberschreitende Nutzung 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes auf ordentliche Weiterbenutzung der Flächen werden hierdurch nicht begründet; die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten.
Das Gasthaus zur Traube behält sich im Falle des verspäteten Verlassens des Zimmers vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Gasthaus zur Traube kostenpflichtig aufzubewahren.
7. Optionen
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Das Gasthaus zur Traube kann nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist ohne weitere Mitteilung über die optierten Zimmer/Räume oder Leistungen verfügen.
Die Bestätigung muss spätestens am letzten Tag der Optionsfrist beim Gasthaus zur Traube eingetroffen sein.
8. Preise / Zahlungspflicht
Die vom Gasthaus zur Traube kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer, allfällige Kurtaxen und andere Abgaben mit ein.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Gasthaus zur Traube zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern.
Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Gasthaus zur Traube bestätigt werden.
Die Preise können vom Gasthaus zur Traube geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gasthaus zur Traube oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst.
Je nach Vereinbarung bzw. ab einem Reservationsbetrag von CHF 1000.00 kann das Gasthaus zur Traube eine Anzahlung von 20% des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen.
Das Gasthaus zur Traube kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen.
Eine Vorauszahlung ist innerhalb von 1 Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu überweisen. Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt das Gasthaus zur Traube eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag.
Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Gasthaus zur Traube vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die unter Ziffer 10 dieser AGB aufgeführten Annullierungskosten verlangen.
Dem Gasthaus zur Traube steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Gast zu.
Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Gasthaus zur Traube für den Gast und/oder die ihn begeleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen.
Für jede Mahnung kann das Gasthaus zur Traube eine Mahngebühr von Fr. 20.00 erheben.
Gegenüber Forderungen des Gasthaus zur Traube ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.
9. Rücktritt durch das Gasthaus zur Traube
Bis und mit 60 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gasts kann das Gasthaus zur Traube ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
Ferner ist das Gasthaus zur Traube berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten:
Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
- eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Gasthaus zur Traube gesetzten Frist nicht geleistet;
- höhere Gewalt oder andere vom Gasthaus zur Traube nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltzwecks, gebucht oder genutzt werden;
- das Gasthaus zur Traube begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer oder das Ansehen dem Gasthaus zur Traubes beeinträchtigen kann;
- der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
Bei einem Rücktritt dem Gasthaus zur Traube aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.
10. Annullation der Reservation / Annuallationsgebühren
Annullation
Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gasthauses zur Traube. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Nichterscheinen des Gastes („no-show“) werden mindestens 50 % der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.
Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gasts beim Gasthaus zur Traube. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für E-Mail Nachrichten.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Gasthaus zur Traube die nachfolgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen.
Annullationsgebühren:
Einzelreservationen
- Bis und mit 60 Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum kann der Gast ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
- schriftliche Absage des Aufenthalts bis 30Tage vor dem bestätigten Anreisedatum:
50% gemäss Reservationsbestätigung.
- schriftliche Absage des Aufenthalts bis 10Tage vor dem bestätigten Anreisedatum:
90% gemäss Reservation Bestätigung.
Schadenminderung
Das Gasthaus zur Traube ist bestrebt, sowohl für annullierte Einzel- als auch Gruppenreservationen, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Gasthaus zur Traube die annullierten Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich die Annullationsgebühr des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.
11. Verunmöglichte Anreise
Kann der Gast in Folge höherer Gewalt (Hochwasser, Lawinienabgang, Erdbeben etc.) nicht oder nicht rechtzeitig anreisen, so ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die versäumten Tage zu bezahlen.
Der Gast muss die Unmöglichkeit der Anreise beweisen.
Die Zahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt jedoch ab dem Moment der Anreisemöglichkeit wieder auf.
12. Vorzeitige Abreise
Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Gasthaus zur Traube berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen.
Das Gasthaus zur Traube ist bestrebt, bei einer vorzeitigen Abreise die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Gasthaus zur Traube die nicht in Anspruch genommenen Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig Dritten gegenüber erbringen kann, reduziert sich der Rechnungsbetrag des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.
13. Aufenthalt / Schlüssel / Sicherheit / Internet / Rauchen
Das Gasthaus zur Traubezimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast reserviert. Das Überlassen des Zimmers an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der (schriftlichen) Genehmigung des Gasthauses zur Traube.
Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des Gasthauses zur Traube durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäss allfälligem Gasthaus zur Traube- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
Die/Der vom Gasthaus zur Traube abgegebene Zimmerkarte/-schlüssel bleibt Eigentum des Gasthauses zur Traube und ermöglicht einen 24-Stunden Zutritt zum Gasthaus zur Traube. Der Verlust der Karte/des Schlüssels ist umgehend an der Rezeption zu melden. Eine beschädigte Karte wird mit CHF 20.00 und der Verlust der Karte/Schlüssel mit CHF 20.00 dem Gast in Rechnung gestellt.
Für einen Zugang zum Internet muss der Gast an der Rezeption seine persönlichen Logindaten beziehen. Diese Dienstleistung ist für alle Gäste kostenlos.
Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch seiner Logindaten. Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung.
Das Rauchen ist im gesamten Gasthaus zur Traube nur an/in entsprechend gekennzeichneten Orten/Räumen gestattet.
14. Verlängerung des Aufenthaltes
Vorbehältlich anderer Absprachen hat der Gast keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird.
Kann der Gast am Tag der Abreise das Gasthaus zur Traube nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare aussergewöhnliche Umstände / höhere Gewalt (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Vertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch zu den bisherigen Konditionen verlängert.
15. Veranstaltungen
Eine Veranstaltung kann Raummieten, Verpflegung, technische Einrichtungen, Unterkunft und weitere Leistungen umfassen.
Teilnehmerzahl
Der Gast verpflichtet sich, dem Gasthaus zur Traube die verbindliche Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung spätestens
5 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen.
Weicht die vom Gast mitgeteilte Teilnehmerzahl gegenüber der endgültigen Teilnehmerzahl ab, dann gilt:
- Bis 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Abrechnung nach tatsächlicher Teilnehmerzahl.
- Mehr als 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Abweichung wird mit (höchstens) 5% berücksichtigt.
- Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Gasthaus zur Traube berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigen Räume zu tauschen.
- Bei späterer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl erfolgt – unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit – die Abrechnung nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl.
Rücktritt durch das Gasthaus zur Traube und Vorgehen bei einer Annullation von Veranstaltungen
Siehe dazu Ziffer 9 dieser AGB.
Annullationsbestimmungen
Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung dem Gasthaus zur Traube. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Entscheidend für die Berechnung der zu zahlenden Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gasts beim Gasthaus zur Traube.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Gasthaus zur Traube die folgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen.
Annullationsgebühren bei Veranstaltungen
Kann eine Veranstaltung aus Gründen, welche nicht dem Gasthaus zur Traube zuzurechnen sind und für welche das Gasthaus zur Traube nicht verantwortlich ist nicht durchgeführt werden, so behält das Gasthaus zur Traube den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Leistung entsprechend der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des Eingangs der schriftlichen Annullation wie folgt:
Bis spätestens 2 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstag kann der Gast durch einseitige schriftliche Erklärung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
- Absage der Veranstaltung 59 Tage vor dem Termin: 25 % gemäss Auftragsbestätigung.
- Absage der Veranstaltung 30 Tage vor dem Termin: 50 % gemäss Auftragsbestätigung.
- Absage der Veranstaltung 10 Tage vor dem Termin: 90 % gemäss Auftragsbestätigung.
- 24h vor der Veranstaltung bitten wir sie die genaue Anzahl der Gäste mitzuteilen.
Veranstaltungsdauer
Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Gasthaus zur Traubes die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Gasthaus zur Traube zusätzlich Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, das Gasthaus zur Traube habe die Verschiebung selbst zu vertreten.
Das Gasthaus zur Traube hat das Recht, die Veranstaltungsteilnehmer nach Ablauf einer allfälligen Verlängerungsbewilligung aus den Räumlichkeiten zu weisen.
16. Speisen und Getränke
Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Gasthaus zur Traube zu beziehen.
In Sonderfällen (Spezialitäten, usw.) kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist das Gasthaus zur Traube berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Korkengeld (siehe in der Bankettmappe) zu verlangen.
17. Abwicklung von Veranstaltungen
Soweit das Gasthaus zur Traube für den Gast auf dessen Veranlassung technische und andere Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es auf Rechnung des Gasts.
Der Gast haftet für die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe der Einrichtungen. Das Gasthaus zur Traube wird vom Gast von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen freigestellt.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Gasts unter Nutzung des Stromnetzes dem Gasthaus zur Traube bedarf der vorherigen schriftlichen Bewilligung dem Gasthaus zur Traube. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Gasthauses zur Traubes gehen zu Lasten des Gasts, soweit das Gasthaus zur Traube diese nicht selbst zu vertreten hat. Die durch die Nutzung der elektrischen Anlagen und Geräte entstehenden Stromkosten kann das Gasthaus zur Traube pauschal erfassen und berechnen.
Störungen an vom Gasthaus zur Traube zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden auf Anzeige des Gastes hin raschmöglichst beseitigt. Soweit das Gasthaus zur Traube die Störungen nicht zu vertreten hat, werden durch Störungen weder Leistungsansprüche gemindert noch Haftungen begründet.
Der Gast hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen. Ihm obliegt die Einhaltung der Bewilligungen sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Bussgelder wegen eines Verstosses gegen die Bewilligungen sind vom Gast zu zahlen.
Der Gast hat die im Zusammenhang mit Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. SUISA) abzuwickeln.
18. Durch den Gast eingebrachte Gegenstände
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gasts in den Veranstaltungsräumen bzw. auf dem Gasthaus zur Traubeareal. Das Gasthaus zur Traube übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Das Gasthaus zur Traube übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz dem Gasthaus zur Traube. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Gasthaus zur Traube ist berechtigt, dafür einen amtlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Gasthaus zur Traube abzusprechen.
Die eingebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf das Gasthaus zur Traube auf Kosten des Gasts entfernen und / oder einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, kann das Gasthaus zur Traube die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs dem Gast die übliche Raummiete in Rechnung stellen.
Verpackungsmaterial (Karton, Kisten, Kunststoff etc.), welches in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Gast oder Dritte anfällt, muss vom Gast entsorgt werden. Sollte der Gast Verpackungsmaterial im Gasthaus zur Traube zurücklassen, ist das Gasthaus zur Traube zur Entsorgung auf Kosten des Gasts berechtigt.
19. Handlungen, Benutzung und Haftung
a) Gasthaus zur Traube
Das Gasthaus zur Traube bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen dem Gasthaus zur Traube auftreten, wird sich das Gasthaus zur Traube auf unmittelbare Anzeige des Gastes hinbemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem Gasthaus zur Traube anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts.
Wird ein allfälliger Schaden dem Gasthaus zur Traube nicht sofort nach seiner Entdeckung angezeigt, so gehen die Ansprüche des Gastes unter.
Das Gasthaus zur Traube haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat.
Das Gasthaus zur Traube lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.
b) Gast
Der Gast haftet gegenüber dem Gasthaus zur Traube für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Gasthaus zur Traube dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.
Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel / Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Gasthaus zur Traube zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft, und haftet für Schäden und Verluste.
Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen dem Gasthaus zur Traube gegenüber Dritten.
c) Dritter
Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Gasthaus zur Traube gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
20. Erkrankung oder Tod des Gastes
Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Gasthaus zur Traube, so benachrichtigt das Gasthaus zur Traube auf Wunsch des Gastes einen Arzt. Ist der Gast nicht mehr handlungsfähig und hat das Gasthaus zur Traube Kenntnis von der Erkrankung, so erfolgt die Benachrichtigung durch das Gasthaus zur Traube.
Die medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Gastes.
Mit dem Tod des Gastes endet der Vertrag mit dem Gasthaus zur Traube.
21. Fundsachen
Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.
22. Weitere Bestimmungen
Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Gasthaus zur Traube selbst erbracht werden, so handelt das Gasthaus zur Traube lediglich als Vermittler.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Gastes eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.
Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Gasthaus zur Traube, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Gasthaus zur Traube.